Unsere
Leistungen

  • Der Erziehungsbeistand ist eine Form der ambulanten Hilfe zur Erziehung für ältere Kinder und Jugendliche als Leistungsempfänger. Die Hilfe wird überwiegend im sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen erbracht und umfasst die Unterstützung bei der Entwicklung der Persönlichkeit sowie bei der Beziehungsgestaltung zum familiären und sozialen Umfeld. Der Fokus der Arbeit liegt auf einer bedürfnisgerechten Stärkung der Selbstwirksamkeit der Kinder und Jugendlichen sowie auf der Stärkung aller Ressourcen. Ziel der Leistung ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei spielt die Erfüllung der Grundbedürfnisse eine Rolle sowie die Arbeit mit den Sorgeberechtigten und dem sozialen Netzwerk, darunter Schule oder Ausbildungseinrichtungen und andere fallspezifische Einrichtungen und Institutionen. Bei Bedarf kann die Arbeit in einem Co-Team mit einer sozialpädagogischen Familienhilfe erfolgen, um eine intensivere vermittelnde Rolle zu den Sorgeberechtigten einzunehmen.

  • Die Leistung nimmt das gesamte Familiensystem in den Fokus und umfasst hauptsächlich aufsuchende Sozialarbeit im häuslichen und näheren sozialen Umfeld. Es findet je nach Bedürfnissen der Familie eine intensive Begleitung und Unterstützung der Familien im Alltag unter Wahrung eines professionellen Nähe-Distanz-Verhältnisses statt. Dabei kommen auch Hilfestellungen bei der Entwicklung von Strategien im Umgang mit Konflikt- und Krisensituationen zum Tragen. Ziel ist es, das Familiensystem im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe zu einer dem Kindeswohl-dienlichen, eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen. Hierbei werden pädagogische und lebenspraktische Fähigkeiten vermittelt, Chancen und Möglichkeiten sowie Angebote bestehender Systeme aufgezeigt, welche die Familie bei der Bewältigung des Alltags unterstützen können.

  • Die Leistung richtet sich an junge Volljährige im Alter von 18 bis 27 Jahren und beinhaltet die Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung und eigenständigen Lebensführung. Die Hilfe erfolgt v.a. als Nachbetreuung für diejenigen, die bereits vor ihrem 18. Lebensjahr Leistungen der Jugendhilfe erhalten haben und als Übergang in die Verselbstständigung. Das Hilfsangebot ist grundsätzlich das gleiche, welches auch älteren Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII zusteht.